Berechtigung für über 14-jährige
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung bestanden haben erhalten einen Fischereischein (nicht Jugend- fischereischein!). Dieser Fischereischein berechtigt für das Angeln mit zwei Handangeln (vgl. Art. 58 BayFiG).