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Angelbestimmungen

Für die Ausübung der Angelfischerei in den Gewässern der Nabburger Sportangler gelten folgende Bestimmungen:


Als Edelfische werden angesehen: Forellen, Karpfen Schleien. Hiervon dürfen täglich 2 Stück gefangen werden. Insgesamt ist die Fangmenge davon pro Angeljahr auf 30 begrenzt.
Raubfische- Hecht und Zander- dürfen jährlich 10 Stück erbeutet werden . Täglich darf sich jeder Angler einen Raubfisch und wie oben angegeben noch 2 Edelfische aneignen. Weißfische unterliegen keiner Fangbegrenzung (außer Köderfische). Gehälterte Fische gelten als angeeignet. Alle in Besitz genommenen Fische müssen unverzüglich* in die Fangliste eingetragen werden.

Waller (Welse) unterliegen keiner Fangbeschränkung und dürfen keinesfalls zurück gesetzt werden. Kapitale Hechte (ab 20 Pfund und mehr) sind dem jeweiligen Vereinsgewässer unbedingt zu entnehmen und sinnvoll zu verwerten. Strengstens verboten ist das Angeln mit lebendem Köderfisch. Ansonsten sind auf Raubfisch alle Köder erlaubt.
Täglich dürfen höchstens 10 Köderfische gefangen werden. Bei der lebenden Hälterung ist äußerte Sorgfalt geboten. Spinnfischen ist nur mit einer Rute erlaubt. Es darf dann keine weitere Angel ausgebracht werden. Das Spinnfischen ist in den Schonzeiten von Hecht und Zander untersagt!

Fanglisten sind Bestandteil der Angelerlaubnis (auch polizeiliche Kontrollen sind diesbezüglich möglich!).

Für alle Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße. (Ausnahme möglicherweise nur für Raubfische in der Schwarzach – bitte Karte beachten!)
Entsprechend gesetzlicher Vorgaben darf maximal mit 2 Handangeln gefischt werden. Eine zusätzliche Köderfischangel ist folglich verboten.

Ferner sind folgende Punkte zu beachten:
Das Eisfischen sowie das Fischen vom Boot aus kann nicht gestattet werden.
Bei allen Traditionsfischen und Arbeitseinsätzen darf vor 14.00 Uhr von Nichtteilnehmern nicht geangelt werden. An den Vortagen von Traditionsfischen sind (nur) die jeweiligen Veranstaltungsgewässer gesperrt.

Sonstiges:
Angelplätze sind sauber zu halten. Vorgefundener Abfall wird dem Platzbenutzer zugeordnet. Es scheint zumutbar, dass wir „Naturschützer“ auch einmal kleinere Mengen Anglermüll klaglos entsorgen, auch wenn er nicht von uns selbst stammt. Anders bekommen wir dieses Problem niemals in den Griff.
Ein Anspruch auf einen festen Angelplatz besteht zwar grundsätzlich nicht, es wird aber erwartet, dass in diesem Zusammenhang ein kameradschaftlicher und höflicher Umgang gepflegt wird. Mehr als 20 Kilometer Flussufer und 3 Kiesgruben bieten jedermann genügend Platz. Trittbrettfahrer, rücksichtslose oder unhöfliche Leute sind in unserer Gemeinschaft nicht erwünscht.
Es ist zwingend geboten, auf veränderte Bedingungen zu reagieren, um dem Fraßdruck der zahlreichen Fischräuber in und an unseren Gewässern zu begegnen. Die Schonzeiten für Hecht und Zander richten sich nicht zuletzt deshalb zukünftig nach den gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist es, während der schlimmsten Kormoraneinfälle im Januar –April möglichst oft Angler am Wasser zu haben. Die „Schwarze Pest“ muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Alle Vereinsmitglieder sind aufgerufen, bei der Verteidigung unseres wertvollen Besitzes mitzuhelfen. Jeder Vereins- und Gastfischer ist verpflichtet, die aktuellen gesetzlichen Schonzeiten zu kennen. Nichtwissen schützt vor Strafe nicht! Abschließend wird darauf hingewiesen, dass vom 01.10.-31.10. jeden Jahres eine Karpfensperre (Besatzsperre) vorgegeben und zu beachten ist.

Die Vorstandschaft

Gastgewässer sind das Stadtwasser der Nabburger Sportangler vom Wehr in Nabburg flussabwärts bis zur gekennzeichneten Grenze (Beginn Freywasser) und die Schwarzachstrecke. Die Gebühr für die Tageskarte beträgt 20 €. Gastangler dürfen sich täglich 1 Raubfisch und 1 Edelfisch aneignen. Weißfische sind auf 5 Stück begrenzt. Waller können unbegrenzt gefangen und dürfen keinesfalls zurück gesetzt werden. Die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten!

Erklärung der Nabburger Sportangler
Sinn und Zweck unserer Angelfischerei ist ausschließlich der Fang von Fischen zum Verzehr. Alle bei Traditionsfischen erbeuteten Fische werden unter anderem beim Fischerfest der Bevölkerung als Spezialitäten aus unseren heimischen Gewässern angeboten. Sofern möglicherweise Hegefischen zum Zweck der Bestandsregulierung stattfinden, dienen diese ausschließlich dazu, die gefangenen Fische in von Kormoranen erheblich geschädigte Gewässer umzusetzen. Die Nabburger Angler hegen und pflegen nachweislich mit erheblichen Arbeitsaufwand und Finanzmitteln ihre Fische und Gewässer. Sie leben Naturschutz !!